Gemeindeversammlung vom 13.12.2021
Die SVP unterstützt die Anträge vom Gemeinderat, welche an der kommenden Gemeindeversammlung zur Abstimmung gelangen. Die Traktanden beinhalten jedoch Diskussionsstoff.
Anlässlich der Parteiversammlung vom 29.11. wurden die Traktanden von der kommenden Gemeindeversammlung in unserer Partei rege diskutiert. Hier unsere Abstimmungsempfehlungen:
1. 08.0401.10 Reglement über die Vorfinanzierung der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens (ohne Spezialfinanzierungen); Genehmigung
Die Erläuterung in der Botschaft war den Anwesenden nicht auf Anhieb verständlich. Dies ginge sicher einfacher. Einerseits von Geld zu sprechen, welches man nicht hat, aber andererseits mit eben diesem in Zukunft Liegenschaften des Verwaltungsvermögens zu finanzieren, ist verwirrend. Das Ziel dieses Reglements ist aber die Sicherstellung des Vermögens unserer Gemeinde.
Wir empfehlen die Annahme dieses Reglements.
2. 08.0401.09 Reglement über die Konzessionsabgabe BKW an die Gemeinde; Genehmigung
Das Schaffen dieser Rechtsgrundlage ist reine Formsache.
Wir empfehlen die Annahme dieses Reglements.
3. 08.0110.00 Budget 2022
a. Genehmigung der öffentlichen Abgaben
b. Genehmigung des Budgets 2022
Wir empfehlen die Annahme des Budgets 2022
4. 01.0012.15 Revision Baureglement und Einführung Gewässerräume im Zonen– und Schutzzonenplan; Genehmigung
Das Traktandum teilt sich in zwei Themen auf. Die Gewässerräume und das Baureglement. Anpassungen sind bei beiden zwingend notwendig. Möglicherweise müsste man jedoch über das Thema nicht als Gesamtes abstimmen können, sondern jeweils separat über die Gewässerräume und das Baureglement. Bei den Gewässerräumen würde eine Ablehnung sowohl Grundeigentümer als auch Landwirte in Zukunft massiv einschränken.
Das Baureglement muss insbesondere auf Grund der geänderten Messweise angepasst werden. Mit einer Anpassung sind in Zukunft Sanierungen und Neubauten nach neuesten energetischen Erkenntnissen möglich, was wir sehr begrüssen. Die innere Verdichtung steht ebenso nicht zur Diskussion. Darüber haben wir bereits abgestimmt und der Kanton hat unserer Gemeinde den Auftrag erteilt, diesbezüglich Schritte einzuleiten. Auch hier würde die Gemeinde bei einer Ablehnung abgestraft. Bei den Änderungen der Grenzabstände hingegen ist die SVP offen, diese wie vorgeschlagen anzunehmen oder gegebenenfalls auch zu belassen.
Sollte die Revision, wie präsentiert, nur als Ganzes genehmigungsfähig sein, empfehlen wir die Annahme.