Die SVP empfiehlt 4x JA an der kommenden Gemeindeversammlung vom 10.06.2024, 20:00 Uhr, in der Aula OSZ Täuffelen
Zu den unten aufgeführten Traktanden der kommenden Gemeindeversammlung empfiehlt die SVP 4x JA und hofft auf ein zahlreiches Erscheinen. Mit Ihrer Stimme können Sie am 10.06. massgeblich einen Beitrag leisten.
1. Gebührenreglement
Teilrevision Gebührenreglement; Genehmigung
Die SVP empfiehlt mit einen JA,
den Antrag des Gemeinderats, die Teilrevision des Gebührenreglements zu genehmigen.
2. Rechnung
Jahresrechnung 2023; Genehmigung
Berichterstattung der Datenschutz-Aufsichtsstelle für das Jahr 2023, Kenntnisnahme
Die SVP empfiehlt mit einen JA,
den Antrag des Gemeinderats, die Jahresrechnung 2023 zu genehmigen.
3. Zivilschutzanlagen
Verpflichtungskredit Umbau/Sanierung BSA III/OeSR; Genehmigung
Die SVP empfiehlt mit einem JA,
den Antrag des Gemeinderats, den Verpflichtungskredit für die Sanierung der Zivilschutzanlage der BSA III im Betrag von CHF 1‘700‘000, zu genehmigen.
Die Schutzräume sind für unsere Gemeinde zwingend notwendig. Die Belegung durch das Militär generiert jährlich massgebliche Beiträge zum Unterhalt der Fixkosten. Mit einer Sanierung bleibt die Anlage auch fürs Militär attraktiv.
4. Strassenverkehr, -Signalisationen
Erheblichkeitsantrag Tempo 30 im ganzen Gemeindegebiet,
Antwort mit Antrag des Gemeinderats
Die SVP empfiehlt mit einen JA,
den Antrag des Gemeinderats, auf die Umsetzung von Tempo 30 im gesamten Gemeindegebiet vorderhand zu verzichten, zu genehmigen.
Achtung: Grundsätzlich ist die SVP gegen die Einführung von Tempo 30. Bei diesem Traktandum kann man somit lediglich über eine Aufschiebung abstimmen.
Folgende Gründe sprechen gegen Tempo 30 auf dem gesamten Gemeindegebiet:
- Es geht nicht, dass nur ein einziger Steuerfranken für die Verkehrsberuhigung in den Quartieren ausgegeben wird, nur um hausgemachte Probleme zu lösen. Wenn es denn effektiv überhaupt Probleme sind.
- Kein Tempo 30 auf Verkehrsorientierten Strassen. Verkehrsorientierte Strassen sind alle Strassen innerorts, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind“. Der Begriff stammt aus dem Bau- und Planungsrecht.
Die Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen hat nur wenige Durchgangsstrassen. Auf diesen ist der Verkehr möglichst flüssig zu halten, um keinen Schleichverkehr durch die Quartiere zu provozieren. - Die Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen hat in den vergangenen Jahren bereits einige Efforts geleistet bezüglich der punktuellen Verkehrssicherheit:
- Auf der Frenschenbergstrasse wurden Massnahmen beschlossen (i.Z.m. Tempo 30 im gesamtes Gerolfinger Oberdorf), welche Anfang Juni fertig umgesetzt werden.
Deren Wirksamkeit und Auswirkungen sind heute noch nicht bekannt, höchstens abschätzbar. (Anmerkung: die Frenschenbergstrasse ist eine verkehrsorientierte Strasse).
- An der Leimenstrasse wurden bereits Massnahmen umgesetzt (40er Zone, Markierungen, Signalisationen)
- Weiter sind auch die Schulstrasse, der Bodenweg, das Bahnhofareal, die Käsereistrasse, der Burrirain signalisiert oder gesperrt worden.
- Andernorts trägt die blaue Zone zur Verkehrsberuhigung bei.
- Die Kantonsstrassen durchs Dorf (Biel – Ins) sowie in Richtung Walperswil (Moosgasse, Dorfrain) obliegen dem Kanton.
- Auf der Frenschenbergstrasse wurden Massnahmen beschlossen (i.Z.m. Tempo 30 im gesamtes Gerolfinger Oberdorf), welche Anfang Juni fertig umgesetzt werden.
- Alle übrigen Strassen im geplanten Gebiet unterliegen keinem Durchgangsverkehr.
- In den Quartieren wird in der Realität kaum Tempo 30 gefahren.
- Anhand der Unfallstatistik lassen sich auf den Gemeindestrassen keine eigentlichen Unfallschwerpunkte erkennen (Quelle: Karten der Schweiz – Schweizerische Eidgenossenschaft – map.geo.admin.ch)
Wichtig zu wissen:
- Es besteht heute ein Reglement, welches festlegt, wer die Folgekosten bei einem allfälligen Ausbau einer Strasse (Erstellung Trottoir, Umgestaltung einer Strasse) trägt. Gemäss dem Gemeindeeigenen „Richtplan Strassenbeiträge“ kann die Gemeinde beim Grundeigentümer Beiträge (= Beteiligung an den Kosten) in unterschiedlicher Höhe einfordern;
- Basiserschliessungsstrassen mit 30% Grundeigentümerbeiträgen
(z.B. Hauptstrasse, Schützenstrasse, Bodenweg, Frenschenbergstrasse, Burrirain, Leimenstrasse, Schulstrasse) - Basiserschliessungsstrassen mit 80% Grundeigentümerbeiträgen an den Kosten
(z.B. Montligstrasse, Rollistrasse, Alte Bielstrasse, Holzgasse, Bahnhofstrasse, Baumgartenstrasse) - Detailerschliessungsstrasse immer mit 100% Grundeigentümerbeiträgen
(alle übrigen kleineren Quartierstrassen)
- Basiserschliessungsstrassen mit 30% Grundeigentümerbeiträgen
Je nach Wohnlage bezahlen u.U. also wenige Bürger:innen für viele Bürger:innen und zu allem noch zu unterschiedlichen Konditionen. Die einen fordern – die anderen bezahlen.
Sollte die Gemeinde die Beiträge in Zukunft zu 100% übernehmen wollen, dann könnten sich jedoch im Umkehrschluss etliche Grundeigentümer, welche bisher die Beiträge aus dem eigenen Sack bezahlt haben, benachteiligt fühlen. Schlussendlich dienen aber alle Reglemente dem Zweck, dass diese konsequent eingehalten und durchgesetzt werden.
Erfahrungsgemaäss nimmt ein Planer keine Rücksicht auf fremdes Eigentum. Dies hat sich aus Erfahrungsberichten bezüglich Massnahmen an der Frenschenbergstrasse gezeigt. Hier muss dann jeder einzelne Grundeigentümer für sich schauen und den Rechtsweg einschlagen.